Ziele der Pflegepolitik:
Positionierung als unverzichtbarer Partner innerhalb der Krankenhausstrategie
Enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegekräften zur Weiterentwicklung der Leistungs-Portfolios
- Arbeit im multidisziplinären Team
Sicherstellung der Pflegequalität durch ein ganzheitliches Konzept des Patienten
Gewährleistung einer kontinuierlichen Versorgung unter Einhaltung von Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Effektivität
Offenheit gegenüber Veränderungen und Anpassung des Aufgabenbereichs und der Arbeitsweise auf evidenzbasierter Grundlage (EBN) und in Abhängigkeit der Anforderungen des Krankenhaussektors
Beteiligung an der Ausbildung von Studierenden durch das Anbieten einer an die klinische und unternehmerische Lehre angepassten Umgebung
Mitarbeit an klinischen Forschungsaktivitäten und Weiterentwicklung der Forschung im medizinischen Versorgungsbereich.
2010/2011 | 2011/2012 | 2012/2013 | |
Anzahl der Zeiträume klinischer oder beruflicher Lehre | 395 | 382 | 526 |
Die Begleitung aller zukünftigen Fachkräfte wird durch die Pflegeteams gemäß eines 2004 bestätigten institutionellen Konzepts sichergestellt.
Die wichtigsten Punkte sind:
Sicherstellung eines strukturierten Empfangs mit frühzeitiger Bereitstellung der notwendigen Informationen zur Vorbereitung des Praktikums (z. B. Erkrankungen und vorherrschende Versorgungstechniken ...)
Bereitstellung einer Bezugsperson an jedem Tag des Praktikums
Organisation eines Austauschs hinsichtlich der allgemeinen und individuellen Ziele des Schülers/Studierenden zu Beginn des Praktikums
Unterstützung bei der Erreichung der festgelegten Ziele durch Begleitung während des Praktikums
Bereitstellung von nützlichen, in der Institution vorhandenen Dokumenten (z. B. Pflegeprotokolle, Broschüren ...)
Organisation des Ausbildungskontextes und Einhaltung eines pädagogischen Ansatzes zur Förderung des Schülers/Studierenden während seines Praktikums
Förderung der Integration des Schülers/Studierenden in die multidisziplinäre Teamarbeit
Gemeinsames Bilanzziehen mit dem Schüler/Studierenden über den Verlauf seines Praktiums in Bezug auf Wissen, fachliche und soziale Kompetenz
Überwachung oder Vorbereitung und Ausübung pflegerischer und/oder technischer Handlungen mit dem Schüler/Studierenden
Gemeinsame Beurteilung mit dem Schüler/Studierenden, ob die festgelegten Ziele erreicht wurden oder ob die Behebung von Schwachstellen erforderlich ist.*
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Anzahl der Zeiträume klinischer oder beruflicher Lehre | 395 | 382 | 526 |
Es ist wichtig, dass Sie sich an gewisse Verpflichtungen sowohl hinsichtlich Ihres Arbeitsteams als auch der Einrichtung halten.
Rechte
Einhaltung Ihres Praktikumsplans
Einhaltung Ihres Ausbildungsniveaus
Einhaltung Ihres Lernrhythmus
Zugriff auf alle nützlichen Dokumentationen und Informationen
Begleitung und Einrahmung durch Fachkräfte
Einblick in verschiedene Abteilungen des Krankenhauses
Pflichten
Unterstützung Ihrer Ausbildung (in theoretischer, sozialer, praktischer Hinsicht) durch persönliches Engagement
Engagement durch Definition und Verwirklichung des eigenen beruflichen Projekts
Entwicklung einer Fähigkeit zur Selbstbeurteilung
Bereitstellung Ihres Portfolios und Ihrer Praktikumsziele der Sie begleitende Fachkraft
Beachtung der institutionellen Werte und Regeln
- Einhaltung der Abteilungsregeln und internen Vorschriften bezüglich
des Berufsgeheimnisses
Hygiene
Kleidung und Auftreten
Patienten-Kennzeichnung
Risiken in Verbindung mit dem Medikamentenkreislauf
Sicherheit
Beschaffung der für die erfolgreiche Durchführung des Praktikums notwendigen Informationen
Sicherstellung der Kontinuität der medizinischen Versorgung durch sinnvolle Verwendung des mündlichen und schriftlichen Informationsaustauschs
Integration in die Abteilung
Einhaltung der Arbeitszeiten des Praktikums
Sie sind dazu angehalten, ein loyales, korrektes und diskretes Verhalten im Rahmen Ihrer Äußerungen und Handlungen in Bezug auf das CHL an den Tag zu legen.
Es existiert überdies ein Gesetz zu den Rechten und Pflichten der Patienten und Empfängern von medizinischen Versorgungsleistungen, das am 17. Juni 2014 in Kraft getreten ist.
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Anzahl der Zeiträume klinischer oder beruflicher Lehre | 395 | 382 | 526 |
Hier einige Verhaltensregeln, die dabei helfen sollen, einen reibungslosen Ablauf
Ihres Praktikums in unserem Krankenhaus zu garantieren:
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Gegenseitiger Respekt, Wertschätzung, Höflichkeit und Disziplin sind einzuhalten
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Die Abteilung für klinische oder praktische Lehre muss so schnell wie möglich in Kenntnis gesetzt werden, wenn Sie aus Krankheitsgründen ausfallen
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In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir, den Abteilungsleiter über jede schwere Erkrankung, unter der Sie leiden, zu informieren. Die übergebenen Informationen werden vertraulich behandelt
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Jeder Unfall, der sich auf dem Gelände des Praktikums oder auf dem Weg zum Praktikum ereignet, muss unverzüglich dem Abteilungsleiter und dem Sicherheitsbeauftragten der Abteilung für Arbeitssicherheit mitgeteilt werden. Die Unfallmeldung für die Unfallversicherung ist bei der leitenden Person Ihrer schulischen Einrichtung vorzunehmen
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Sie sind für ihre Vorbereitung auf jede klinische oder praktische Schulung zuständig
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Auf dem gesamten Krankenhausgelände ist der Konsum von Alkohol untersagt.
Respektvolle Haltung gegenüber dem Patienten
Die Intimsphäre des Patienten muss bei der medizinischen Versorgung, Toilettengängen, Sprechstunden, prä- und postoperativen Behandlungen, bei Patiententransporten und allen Momenten seines stationären Aufenthaltes gewahrt werden.
Der stationär behandelte Patient ist mit Rücksicht zu behandeln und darf nicht Opfer missverständlicher Äußerungen und Einstellungen seitens des Personals werden, unabhängig seines Geschlechts, Gesundheitszustands oder ethnischer Zugehörigkeit. Der Patient hat das Recht auf Beachtung seiner Würde, seiner religiösen, moralischen, syndikalischen, philosophischen oder politischen Neigungen (siehe Artikel 454 des Strafgesetzbuches).
Der Patient und seine Angehörigen erwarten von Ihnen, dass Sie verfügbar, höflich und freundlich sind.
Ein makelloses Auftreten ist ebenfalls eine Art, Respekt auszudrücken.
Es kann vorkommen, dass Sie in Kontakt mit einem unzufriedenen Patienten kommen. In diesem Fall besteht die goldene Regel darin, Ruhe zu bewahren.
Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
(siehe Artikel 458 des Strafgesetzbuches und interne Vorschriften des CHL)
Das Berufsgeheimnis ist eine absolute Regel, eine zugleich moralische als auch juristische Verpflichtung, die auf Diskretion, Respekt und Vertrauen basiert. Sein Zweck ist der Schutz der Intimsphäre und der Interessen des Patienten, der medizinisch versorgt wird.
Das Berufsgeheimnis umfasst alles, was durch den Patienten, beziehungsweise seine Familie/eine nahestehende Person mündlich anvertraut wurde, jedoch auch, was innerhalb der gesamten Einrichtung gesehen, gelesen, gehört, festgestellt oder verstanden wurde.
Die im Rahmen des Praktikums erlernten Inhalte dürfen an niemanden weitergegeben werden.
Das Berufsgeheimnis gilt für alle Fakten, Informationen oder Dokumente, über die der Schüler/Studierende bei der Durchführung seines Praktikums Kenntnis erlangt, unabhängig davon, ob die Informationen medizinischer oder nicht medizinischer Art, ob sie aktuell oder nicht aktuell sind. Zur Wahrung der Vertraulichkeit elektronischer Daten darf das persönliches Passwort nicht an einen Dritten weitergegeben und/oder irgendwo niedergeschrieben werden.
Trinkgelder
(interne Vorschriften des CHL)
Trinkgelder sind prinzipiell untersagt. Sie dürfen in keinem Fall und in keiner Weise eingefordert werden. Es wird toleriert, wenn Trinkgelder in einer Höhe von maximal 100 Euro in eine Kaffeekasse gegeben werden. Trinkgelder höherer Summen oder/und persönliche Trinkgelder sind abzulehnen.
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